Versorgungsengpässe bei med. Cannabis - Warum?

Seit der Freigabe von medizinischem Cannabis im Jahr 2017 für die ärztliche Verschreibung steigt die Nachfrage beständig an. Dabei sorgen unter anderem Auflagen des Gesetzgebers im Strahlenschutz, für den Anbau und die Bewilligungspraxis bei den Krankenkassen immer wieder für eine Verknappung von Medizinalhanf in Apotheken sowie bei den Patienten.

von Lukas Valentin Geier  ∙ 27.05.2021

Immer wieder Versorgungsengpässe bei medizinischen Cannabis - das sind die Gründe

Seit März 2017 dürfen Ärzte Cannabis an schwerkranke Patienten verschreiben. Selbst, wenn die Verschreibung erfolgt, drohen immer wieder Engpässe in der Versorgung mit medizinischem Cannabis. In den letzten Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes haben Apotheken teilweise monatelang auf die nächsten Lieferungen von Medizinalhanf gewartet. Das hat verschiedene Ursachen.

Medizinischer Cannabis ist knapp, die hohe Nachfrage und die verschiedenen gesetzlichen Auflagen sind maßgeblich an einer Verknappung beteiligt. 

Zu niedrig kalkulierte Fallzahl in Gesetzentwurf

Die Bundesregierung ging in ihrem Gesetzentwurf zum sogenannten Cannabisgesetz 2017 von etwa 700 Fällen im Jahr aus. Im Laufe von 2018 lagen bereits rund 12.000 Anträge zur Kostenübernahme bei den Krankenversicherungen vor. Ende 2018 hatte die Zahl der abgerechneten Anträge 95.000 erreicht.

Anbau in Deutschland als große Hürde

Noch immer sind die Apotheken in Deutschland bei der Versorgung mit medizinischem Cannabis auf Importe angewiesen. Lange Lieferzeiten sind die Folge, die Produzenten in Kanada und in den Niederlanden kommen an ihr Limit. Dabei hatten sich nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes über 100 weitere Medizinunternehmen bei uns um Anbaulizenzen beworben. Formfehler in Ausschreibungen sowie die hohen gesetzlichen Hürden für den Anbau verzögern, dass in Deutschland Medizinalhanf in standardisierter Qualität angebaut wird. Erste Ernten aus Deutschland konnten frühestens zu Ende 2020 realisiert werden.

Probleme mit dem Strahlenschutz

Um die Hanfplanzen vor Schimmelbefall zu schützen, werden diese mit Ionisierenden Strahlen behandelt. 

2019 kam es zu einem weiteren Problem mit gesetzlichen Auflagen. Cannabis Blüten werden von den derzeitigen Produzenten häufig mit ionisierenden Strahlen behandelt. Sie sollen damit vor Schimmelbefall sowie bakterieller Verunreinigung geschützt werden. Das Arzneimittelgesetz sieht vor, dass Apotheken solche mit ionisierenden Strahlen behandelten Präparate nur unter bestimmten Voraussetzungen in den Verkehr bringen dürfen. Es bedarf einer Genehmigung nach der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel. Ebenso wird der Produktcharakter der Cannabis Blüten im Sinne des Arzneimittelgesetzes von den jeweils zuständigen regionalen Behörden in jedem Bundesland unterschiedlich beurteilt. Einige halten die für ein Fertigarzneimittel, andere für Rezepturausgangsstoffe. Die jeweilige Kategorisierung hat rechtliche Folgen für die Anforderungen an die Beschaffung, die Lagerung, den Transport und das Inverkehrbringen von Cannabis Blüten.

Vorsichtig optimistisch gedacht könnte sich die Lage ab diesem Jahr und bis in 2022 etwas entspannen. Es sollten dann mehr deutsche Produzenten ihre ersten Ernten einfahren.

Quellen:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/107989/Apotheken-befuerchten-Versorgungsengpaesse-bei-medizinischem-Cannabis
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2017/07/27/bundesweite-lieferengpaesse-bei-cannabis
https://hanfseite.de/versorgungsengpaesse-beim-medizinischen-cannabis/
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/anbau-in-deutschland/
https://www.kv-fux.de/2020/03/03/cannabis-sh/